Geld zurück: Cashback-Bonus für die Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist ein wichtiger Baustein für die Grundsicherung und sollte im Versicherungsportfolio ebenso enthalten sein wie eine Haftpflicht- und Hausratversicherung. Im Zusammenhang mit der Rechtsschutzversicherung ist zudem ein Rückzahlungsbonus möglich, wenn Versicherungsnehmer in einem Kalenderjahr keine Leistungen von der Versicherung beanspruchen müssen.

Welche Arten der Rechtsschutzversicherung gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen den folgenden Bereichen unterschieden:

  • Privat
  • Beruf
  • Verkehr
  • Mieter
  • Vermieter
  • Strafrecht

Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte zunächst sorgfältig abgewogen werden, welche Rechtsschutzversicherungen wirklich notwendig ist. Zumindest über eine private Rechtsschutzversicherung sollte aber jeder verfügen, da Rechtsstreitigkeiten schnell unüberschaubare Kosten verursachen können, insbesondere wenn der Fall vor Gericht landet und der Prozess verloren wird. Häufig müssen dann auch noch die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten der Gegenseite übernommen werden. Selbst bei scheinbar eindeutiger Rechtslage gibt es keine absolute Sicherheit. Wie ein unter Juristen gängiges Sprichwort besagt: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“

In welchen Fällen springt die Rechtsschutzversicherung ein?

Die Rechtsschutzversicherung gilt grundsätzlich für alle Schadensfälle, welche nicht mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Insofern unterscheidet sich der Rechtsschutz nicht von anderen Versicherungsarten. Jedoch kommt es im Einzelfall darauf an, welches Tarifpaket bei Abschluss der Versicherung gewählt wurde. Wer sich zum Beispiel nur für die private Rechtsschutzversicherung entschieden hat und nun von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde, genießt keinen Schutz, da Berufsstreitigkeiten im Privatrechtsschutz nicht mitversichert sind.

Was ist zu tun, wenn der Rechtsschutzfall eintritt?

Im Normalfall muss die Versicherung über den Rechtsschutzfall informiert werden. Die meisten Rechtsschutzversicherungen beinhalten eine erste telefonische Beratung durch einen Fachanwalt. Bei diesem Gespräch werden die Erfolgsaussichten eingeschätzt. Im Anschluss sucht die Rechtsschutzversicherung den Kontakt zur Gegenpartei, um auf diesem Wege zu einer gütlichen und kostengünstigen Lösung zu kommen. Sollte dies alles nicht zum Erfolg führen und die Rechtsschutzversicherung die Erfolgsaussichten positiv bewerten, kommt es zum gerichtlichen Prozess.

Sofern Sie am „Geld-zurück-Bonus“ teilnehmen, werden kostengünstige Beratungen beispielsweise von den Finanzreserven gezahlt. Der Versicherungsschutz kann somit im vollen Umfang in Anspruch genommen werden. Bei längeren gerichtlichen Streitigkeiten erstattet direkt Ihre Versicherung die dafür anfallenden Kosten, da hiermit größere Ausgaben verbunden sind. In diesen Fällen haben Versicherte in dem aktuellen Jahr allerdings kein Anrecht mehr auf die Beitragsrückzahlung. Im nächsten Jahr ist dies jedoch wieder möglich.

Bonusmodell in der Rechtsschutzversicherung

Versicherungsanbieter belohnen die Schadenfreiheit mit einer zumindest teilweisen Beitragsrückerstattung. Die Auszahlung von Geldern erfolgt dann an alle Mitglieder, die innerhalb eines Jahres keine Schäden eingereicht haben. Kunden haben somit einen Anspruch auf die Rückzahlung, bekommen Geld zurück und behalten trotzdem die vollen Versicherungsleistungen. Grundsätzlich sind in diesem Zusammenhang aber viele Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden. Weitere Antworten finden Sie dazu unter den häufigen Fragen.